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Nach der Regelung R115 erfüllen die Anlagen Abgaswerte der Normen EURO4 und arbeiten mit dem EOBD-System zusammen.

Die UN/ECE-Regelung 115, die in der Europäischen Union gilt, legt präzise fest, welche Anforderungen die LPG- und CNG-Anlagen erfüllen müssen, damit sie in entsprechende Fahrzeugtype eingebaut werden können. Die wichtigsten Anforderungen an die R115-Anlagen sind die Erfüllung der Abgaswerte nach der Norm EURO 4 und die gute Zusammenarbeit des Gassteuergeräts mit dem EOBD-System des Fahrzeugs. Die Regelung 115 definiert auch Bestandteile (Kombination) der LPG-Anlagen. Man darf nur Komponenten einbauen, die in der "Liste der Bauteile" aufgeführt sind und nach der UN/ECE-Regelung Nr. 115 zugelassen wurden.

Die Liste der Fahrzeuge, die man auf Gasbetrieb mit der Gasanlage von ELPIGAS gemäß der Regelung Nr. 115 umrüsten kann:

 

Die LPG-Anlage R115 wird präzise für das konkrete Fahrzeugmodell ausgewählt.